Ausbildung zum Ballonfahrer
Informationen zur Ausbildung zum Ballonfahrer
Wir sind berechtigt Piloten für Heißluftballone und Heißluftschiffe auszubilden. Bei uns können Sie die entsprechende Lizenz (PPL-D) erwerben. Während der Ausbildung wird Ihnen die notwendige praktische Erfahrung zum Führen eines Heißluftballons vermittelt.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 20 Ausbildungsstunden mit 50 Starts und Landungen. Es müssen Fahrstunden bei unterschiedlichen Außentemperaturen absolviert werden. Bei diesen Fahrstunden trainieren Sie das was zur eigenverantwortlichen Führung eines Heißluftballons benötigt wird und mit Hilfe Ihres Lehrers werden Sie die verschiedensten Situationen meistern lernen.
Die theoretische Ausbildung wird im Rahmen eines gesonderten Lehrgangs durchgeführt. Auf Wunsch vermitteln wir Sie an eine
entsprechende Schule. Hier werden Sie unterrichtet in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Die Prüfung findet in der Regel im Anschluß an den Lehrgang bei dem zuständigen Luftamt statt.
Voraussetzungen
- Fliegertauglichkeitszeugnis
- Sprechfunkzeugnis für Flugfunkdienst
- Auszug aus dem zentralen Verkehrsregister
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
Mit etwas Engagement ist die gesamte Ausbildung innerhalb eines Jahres zu schaffen und endet mit einer praktischen Prüfungsfahrt und dem Erhalt der Privatpilotenlizenz.
Übrigens ist Richard Bölling selbst Prüfer für die praktische Ballonausbildung und
ist berechtigt Überprüfungsfahrten für gewerbliche Ballonpiloten durchzuführen.

